Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte haben die Möglichkeit an einer Sprechstunde teilzunehmen und bis zu vier probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen.
Diese Sitzungen werden direkt von der Krankenkasse finanziert.
Danach würde ich mit Ihnen einen Antrag auf Psychotherapie stellen.
Private Krankenversicherung
Auch hier haben wir die Möglichkeit probatorische Sitzungen durchzuführen. Ich bitte Sie sich
vorab bei Ihrer Kasse und der Beihilfe über die Finanzierung der Kosten zu informieren. Die entsprechenden
Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie werden Ihnen von der privaten Krankenkasse zugesandt.
Ich würde Ihnen eine Rechnung gemäß der
Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP) stellen,
die Sie wiederum bei der Kasse einreichen werden.
Selbstzahler
Sie haben, auch unabhängig von Ihrer Krankenkasse, die Möglichkeit eine Psychotherapie durchzuführen.
Dabei würden die üblichen Formalitäten der Beantragung wegfallen. Ich würde Sie vorab über die
anstehenden Kosten informieren. Dabei orientiere ich mich an der
Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP).